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Öffentlicher Dienst: So wenig Steuern und Abgaben müssen Beamte zahlen

Im öffentlichen Dienst gibt es satte Pensionen. Doch genau wie Angestellte müssen auch Beamte Steuern auf ihr Ruhegehalt zahlen. - Copyright: Deagreez / Getty Images
Im öffentlichen Dienst gibt es satte Pensionen. Doch genau wie Angestellte müssen auch Beamte Steuern auf ihr Ruhegehalt zahlen. - Copyright: Deagreez / Getty Images

Im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ist aus vielen Gründen sehr verlockend. Der Beamtenstatus garantiert einen Arbeitsplatz auf Lebenszeit, ein sicheres Einkommen und vor allem saftige Pensionen. Wie die "Bild"-Zeitung berechnete, müsste ein durchschnittlicher Arbeitnehmer insgesamt 78 Jahre lang arbeiten, um einen Rentenanspruch in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten. Das finden viele Menschen ungerecht. Dazu kommt auch noch, dass Beamte insgesamt weniger Steuern und Abgaben zahlen müssen. Wie gering ihre Beiträge sind, erfahrt ihr hier.

Zahlen Beamte die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Sie gilt für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und wird vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Dabei richtet sich die Höhe der Steuerzahlung nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers und der Höhe seines monatlichen Einkommens.

Genau wie alle anderen Arbeitnehmer müssen auch Beamte Steuern auf ihren Lohn zahlen. Dabei werden ihnen von ihrem Gehalt die gleichen relativen Anteile wie bei Angestellten abgezogen. Auch bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag gibt es zwischen Beamten und Angestellten keinen Unterschied.

Zahlen Beamte Sozialabgaben?

Angestellte in einer Firma sind sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie die vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zahlen müssen. Die genaue Höhe der Sozialabgaben richtet sich nach ihrem Gehalt und ist in der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen. Oft sind es aber mehrere Tausend Euro, die Angestellte aufgrund der Sozialabgaben von ihrem jährlichen Bruttogehalt abziehen müssen.

Verbeamtete Personen müssen keine Sozialabgaben zahlen. Statt einer Rente bekommen sie nämlich die Pension vom Staat und ihr Job ist ihnen auf Lebenszeit garantiert – sofern sie keine erheblichen Pflichtverletzungen begehen. Außerdem erhalten sie von ihrem Dienstherrn Beihilfen zu ihren Gesundheitskosten. Diese decken aber nicht den gesamten Teil der Krankenfürsorge ab. Daher müssen sich Beamte entweder zusätzlich privat versichern oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten und die entsprechenden Kosten selbst tragen.

Müssen Beamte ihre Pension versteuern?

Laut dem Rentenversicherungsbericht 2022 liegt die durchschnittliche Altersrente von Männern in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 1226 Euro im Monat, für Frauen beträgt sie lediglich 803 Euro. Die Pension von Beamten fällt dagegen deutlich höher aus. 2021 erhielten Erwerbstätige im mittleren und einfachen Dienst eine durchschnittliche Pension in Höhe von 2318 Euro. Im gehobenen Dienst lag der Betrag bei 3339 Euro, im höheren Dienst sogar bei 4973 Euro.

Doch auch die Pension gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegt somit der Einkommenssteuer. Beamte zahlen also Steuern auf den gesamten Pensionsbetrag. Davon wird jedoch ein Versorgungsfreibetrag abgezogen. Dieser beträgt im Jahr 2023 laut "lohn-info.de" maximal 1020 Euro pro Jahr plus kleinere Zuschläge.