Absurdistan Amazon: Wer einen Inhalt auf Prime Video kauft, besitzt ihn eigentlich nicht

Schräge Amazon-Welt: Wer auf dem Streaming-Dienst Prime Video einen Inhalt kauft, besitzt den Film oder die Serie eigentlich nicht. Man verfügt lediglich über ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.

PARIS, FRANCE - NOVEMBER 20: In this photo illustration, the Amazon Prime video media service provider's logo is displayed on the screen of an Apple MacBook computer on November 20, 2019 in Paris, France. Amazon Prime video is a major player in streaming as its competitors, Disney, Netflix, Disney +, HBO and Apple TV. (Photo by Chesnot/Getty Images)
Wer bei Amazons Prime Video einen Inhalt kauft, verfügt darüber nur so lange, wie der Anbieter die Rechte daran hält. (Bild: Chesnot/Getty Images)

Wenn man etwas kauft, dann gehört es einem auch und für immer. Das weiß doch jeder, denn das ist doch logisch. Wenn das so ist, dann steht die Welt bei Amazon Kopf, zumindest beim Streaming-Dienst des Online-Versandhändlers, Prime Video. Wenn man dort nämlich einen Inhalt käuflich erwirbt, dann gehört er einem nicht wirklich. Man verfügt über den Spielfilm, die Doku, die Serie nur so lange, bis der Anbieter die Rechte daran verliert.

Klingt seltsam? Das findet auch die Amazon-Prime-Nutzerin Amanda Claudel. Deshalb hat die Kalifornierin im April dieses Jahres Klage gegen den Anbieter des Video-Streaming-Dienstes eingereicht, wie das Filmmagazin Hollywood Reporter berichtet. Der Vorwurf: Amazon führe einen unfairen Wettbewerb und werbe für seine Produkte unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Obwohl Kunden auf dem Dienst die Inhalte gekauft hätten, behalte sich das Unternehmen "heimlich" das Recht vor, den Zugang zu diesen Inhalten zu beenden, wie das Magazin aus einer nicht näher genannten Quelle zitiert.

Amazon sieht sich Recht

Amazon weist die Klage zurück. Am Montag reichte der Konzern beim Eastern District of California einen Antrag auf Abweisung der Beschwerde ein. Einige Argumente lauten wie folgt: Die Klägerin sei nicht zu Schaden gekommen, sämtliche erworbenen Inhalte stünden ihr noch zur Verfügung, außerdem habe sie auch nach Einreichen ihrer Klage bei Prime Video Inhalte gekauft. Nicht zuletzt weist der Konzern auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin, wo Kunden über die Kaufkonditionen informiert würden. Summa summarum: Der Vertrag zwischen den Parteien "sieht ausdrücklich die Praktiken vor", über die sich die Klägerin beschwere, heißt es in dem Antrag.

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BERLIN, GERMANY - APRIL 22: The logo of the online video library Amazon Prime Video is shown on the display of a smartphone on April 22, 2020 in Berlin, Germany. (Photo by Thomas Trutschel/Photothek via Getty Images)
Bild: Thomas Trutschel/Photothek via Getty Images

Tatsächlich hat Amazon in dem vorliegenden Fall gemäß seiner AGB gehandelt. In der deutschen Fassung lautet die entsprechende Passage so: "Sie dürfen Ihre gekauften Videos so oft Sie wollen und so lange Sie wollen immer wieder ansehen". Dann folgt eine Anmerkung in der Klammer, mit der auf die "vorbehaltenen Einschränkungen" hingewiesen wird. Die gekauften digitale Inhalte können die Kunden demnach so lange herunterladen oder streamen, bis sie "aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar" sind.

Gültiger Vertrag zwischen Anbieter und Kunde

Über diese Kehrseite der Medaille quasi hat Amazon auch die Klägerin in Kenntnis gesetzt. Auch darauf wird im Antrag hingewiesen: Den Kunden würden die Nutzungsbedingungen "jedes Mal präsentiert", heißt es, "wenn sie einen digitalen Inhalt kaufen". Was zugunsten des Konzerns weiter ins Gewicht fällt: Die Kunden von Amazon Prime Video müssten den "vollständig offen gelegten" und "mit Hyperlinks versehenen" Nutzungsbedingungen des Anbieters vor dem Kauf zustimmen. Das täten sie, "immer wenn sie einen digitalen Inhalt bestellen oder schauen". Dazu müssten sie die Vereinbarung nicht gelesen haben. Eine Vereinbarung bei einer Online-Verbraucher-Transaktion sei "gültig und durchsetzbar", wenn der Kunde diese "angemessen zur Kenntnis genommen" habe.

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Amazon hat sich mit seiner AGB rechtlich also abgesichert. Und doch kann man als Kunde nicht anders, als sich veräppelt fühlen. Man kauft ein Produkt und ist doch nicht dessen Besitzer. Man muss schon auf Händen gehen können, um sich in der Kopf stehenden Welt von Amazon zurechtzufinden. Oder man findet Mittel und Wege, um nicht Teil dieser Welt zu sein. Zwei Beispiele mit Blick auf Prime Video: Hat man auf dem Dienst einen Inhalt gekauft, sollte man ihn vorsorglich auf einen Amazon-unabhängigen Datenspeicher herunterladen. Oder man kauft einen Inhalt auf einem greifbaren Format wie DVD oder Blu-ray. Auch damit erwirbt man sich zugleich die Garantie, dass einem der Spielfilm, die Doku oder die Serie auch wirklich gehört.

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