Auch bei gelber Ampel droht ein Bußgeld

Eine auf Gelb geschaltete Ampel ist keinesfalls nur ein Warnsignal. Wer die Kreuzung bei Gelb überquert handelt unter Umständen gesetzeswidrig.

Traffic light with yellow light on, signal for proceed with caution.
Die Farbe Gelb an einer Ampel ist nicht nur ein Warnsignal. (Bild: Getty Images)

Glauben Sie auch, dass es noch vorschriftsmäßig ist, eine Kreuzung bei Gelb zu überqueren? Dann unterliegen auch Sie einem weitverbreiteten Irrglauben. Tatsächlich ist das Ampelgelb nicht nur ein Signal, das vor dem kommenden Rot warnt. Wer bei Gelb über die Kreuzung fährt, handelt unter Umständen gesetzeswidrig und könnte mit einem Bußgeld bestraft werden.

Die Strafe fällt zwar nicht drakonisch aus, bezahlen muss der Übeltäter unter einer gewissen Voraussetzung dennoch, wie Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen erläutert. Demnach könne ein "Gelblichtverstoß bereits zu einem Bußgeld von zehn Euro" führen, wird Leser von dem Onlineportal web.de zitiert, "nämlich genau dann, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich gewesen wäre."

Alarmstufe Rot

Deutlich empfindlicher fällt die Strafe aus, wenn der Autofahrer das Rotlicht missachtet hat. Der Grund liegt auf der Hand: "Wer dagegen verstößt, riskiert schlimme Unfälle", so Leser, weshalb ein Vergehen "völlig zu Recht hart bestraft wird".

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Schon das bloße Missachten des Rotlichts wird mit einem Bußgeld von 90 Euro geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss der Fahrer 200 Euro Bußgeld zahlen. Außerdem bekommt er zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot verhängt. Verursacht er bei der Rotlicht-Überquerung einen Schaden, erhöht sich die Strafgebühr – bei gleicher Punktezahl und gleichlanger Fahrverbotszeit – auf 240 Euro.

Die Ampel bei Rot überqueren hat also keinesfalls erst dann strafrechtliche Konsequenzen, so ein weiterer Irrglaube, wenn sie länger als eine Sekunde rot leuchtete. Was aber stimmt: Die Eine-Sekunde-Grenze markiert die nächste Ahndungsstufe. Die Strafe beginnt mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und kann "je nach Tatbegehung", wie es im Bußgeldkatalog heißt, auch zu einem Führerscheinentzug und sogar einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahre führen.

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