Attacke bei Spiel gegen Manchester City: Schalke-Fan wegen versuchten Mordes angeklagt
Nach einer brutalen, beinahe tödlichen Prügel-Attacke auf mehrere Fans von Manchester City im Februar hat die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Schalker Ultra-Gruppierung Hugos erhoben.
Dem 30-jährigen Hauptbeschuldigten Jens H. wird versuchter Mord vorgeworfen, die zwei anderen Angeklagten Ben P. (27) und Dieter S. (45) müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Essener Landgericht verantworten. Gegen einen weitern Verdächtigen wird noch ermittelt. Das berichtet der Spiegel.
Manchester-Fan Paul W. war am 20. Februar zusammen mit seiner Schwester, seinen Eltern und mehreren Freunden beim Gastspiel der Citizens auf Schalke zu Gast. Der Brite wurde nach dem Spiel in der Veltins Arena vom Hauptangeklagten mit einem Faustschlag niedergeschlagen und blieb bewusstlos liegen, nachdem er mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen war. W. trug ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen ins Gehirn sowie einen Kiefer- und Jochbeinbruch davon. Der 32-Jährige musste notoperiert und ins künstliche Koma versetzt werden, wochenlang rang er mit dem Leben.
Auch sein Vater wurde bei der Attacke durch mehrere Schläge verletzt, die Schwester des Opfers trug eine Platzwunde an der Lippe davon.
Hauptangeklagter von NSU-Anwälten verteidigt
Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, die Tat geplant und sich während des Spiels bewusst im Bereich der Gästefans aufgehalten zu haben, um einen Angriff auf gegnerische Fans zu provozieren. Das geht, so der Bericht, aus Zeugenaussagen und Material der Überwachungskameras hervor.
Vor allem die Vorwürfe gegen H., der von der Polizei als “Gewalttäter Sport” geführt wird und bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wiegen schwer. Der Geschäftsführer eines Gelsenkirchener Sportstudios und erfahrener Mixed-Martial-Arts-Kämpfer habe die "Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten gezielt zur Tötung auszunutzen" wollen, heißt es in der Anklageschrift. Im ursprünglichen Strafbefehl wurde dem 30-Jährigen noch schwere Körperverletzung vorgeworfen, nun versuchter Mord.
H. gelte nach Erkenntnissen der Behörden als "formeller Anführer" der Schalker Ultra-Gruppierung Hugos und sitzt seit dem 25. Februar in Untersuchungshaft. Als Verteidigung haben H. und P. die Kölner Kanzlei Heer und Sturm engagiert, die beiden Anwälte hatten im NSU-Verfahren Rechtsterroristin Beate Zschäpe vertreten.