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Bundesrat billigt Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Bundesrat billigt Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz
Bundesrat billigt Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Die Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz wird wohl bereits im Herbst in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag die vor zwei Wochen vom Bundestag beschlossene Erweiterung des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zu Beginn des ersten Quartals nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Hinweisgeber sollen durch die Erweiterung um die Kronzeugenregel dazu ermutigt werden, den Ermittlern Informationen über Hintermänner oder kriminelle Netzwerke zu liefern. Im Gegenzug können sie mit einem verringerten Strafmaß rechnen.

Das Bundeskabinett hatte bereits Ende März den Entwurf zur Erweiterung des 2015 eingeführten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen. Dieses bedroht Dopingsünder mit bis zu drei Jahren und Hintermänner mit bis zu zehn Jahren Gefängnis. Jedoch zeigte sich in der Praxis, dass die Ermittlungsbehörden im Spitzensport in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern aus dem direkten Umfeld angewiesen sind.

Auch der Bundesrat verwies auf "die geringe Zahl an Strafverfahren wegen Selbstdopings", auch verfügten die Ermittlungsbehörden "selten über Informationen, die einen Anfangsverdacht für eine entsprechende Straftat begründen". Weiter hätten die Behörden in der Vergangenheit "keine nennenswerten Hinweise von Sportlerinnen und Sportlern erhalten". Gesetzgeberisches Ziel sei es daher, "stärkere Anreize zu schaffen, um die Aussagebereitschaft zu erhöhen".

Das Anti-Doping-Gesetz erwies sich dennoch bereits als hilfreich, besonders im Zuge der "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld. Nach Aussagen des früheren österreichischen Langläufers Johannes Dürr wurden die Blutdopingpraktiken des Erfurter Sportarztes Mark Schmidt aufgedeckt.