Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Schließung von Gaststätten in Corona-Pandemie
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) zu den Corona-Maßnahmen im Herbst 2020 im Saarland und in Sachsen. Zwei Restaurantbetreiber sowie ein Sport- und Freizeitcenter wenden sich insbesondere gegen die Schließung der Restaurants sowie gegen das Verbot touristischer Übernachtungen. Die Verhandlung über die insgesamt drei Revisionen fand bereits am Donnerstag vergangener Woche statt. (Az: 3 CN 4.22, 3 CN 5.22 und 3 CN 6.22)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlands hatte den dortigen Restaurantbetreibern Recht gegeben. Derart schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit seien nur vorübergehend per Verordnung zulässig. Die "zweite Corona-Welle" sei aber im Sommer 2020 absehbar gewesen, weshalb eine gesetzliche Grundlage möglich gewesen wäre. In Sachsen wies das OVG in Bautzen die Klage eines Gesundheits-, Sport- und Freizeitcenters ab, zu dem unter anderem ein Restaurant und ein Hotel gehören. Es billigte das Vorgehen als sachlich gerechtfertigt.
xmw/cfm