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Gastronomie: Wegen Corona-Krise: Erste Bezirke erlauben Gasheizstrahler

Berlin. Gute Nachrichten für Gastwirte in Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf: In den Außenbereichen dürfen nun Heizpilze aufgestellt werden. In beiden Bezirken sind sowohl elektro- als auch gasbetriebene Heizstrahler erlaubt, in Charlottenburg-Wilmersdorf jedoch nur in bestimmten Bereichen.

„Nur außerhalb der überdachten Bereiche dürfen gasbetriebene oder elektrische Wärmequellen aufgestellt werden“, sagt Ordnungsstadtrat Arne Herz (CDU). Zudem dürfen Wirte Heizstrahler nicht auf Flächen stellen, die ihnen vom Bezirksamt wegen der Corona-Krise zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurden. Dabei appelliert Herz an die Gastronomen, „klimaschutzfreundliche Geräte zu benutzen und verantwortungsvoll mit den Geräten umzugehen.“

Der Ordnungsstadtrat veranlasst eine weitere Maßnahme, um Wirte während der kälteren Monate zu unterstützen: Sie dürfen die hauseigenen Terrassen mit einem Dach oder einer sogenannten Einhausung, also zum Beispiel provisorisch aufgestellten Zelten, versehen.

Das Bezirksamt Reinickendorf hat angesichts der existenzbedrohenden Situation für Gastwirte in der Corona-Krise einstimmig beschlossen, dass Gastwirte Heizpilze aufstellen dürfen. „Da Heizpilze auf privaten Flächen ohnehin genutzt werden dürfen, stellt sich das Bezirksamt nicht dem Wunsch entgegen, diese auch auf öffentlichen Flächen einsetzen zu dürfen“, hieß es. Auch wenn die mit Gas betriebenen Geräte erlaubt sind, empfiehlt der Bezirk mit Rücksicht auf das Klima, elektrisch betriebene Heizstrahler mit Ök...

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