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Das ändert sich im September: Maskenpflicht, Lotto, Waffengesetz

Der September bringt Änderungen für Verbraucher mit sich. Kinderbonus, Ausbildung, Maskenpflicht – was Sie wissen und beachten sollten.

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(Bild Getty)

Neue Gesetze und Verordnungen gibt es jeden Monat aufs Neue. Auch im September ist es nicht anders, unter anderem gibt es mehr Geld für Eltern.

Lotto wird teurer

Wer gerne Lotto spielt, muss sich künftig auf höhere Kosten einstellen, hat aber wohl auch höhere Chancen. Ab dem 23. September kosten die Kreuzchen für ein Kästchen beim Spiel „6 aus 49“ für die Ziehungen am Mittwoch und Samstag 1,20 Euro, statt wie bisher einen Euro.

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Damit komme man dem Wunsch der Lotto-Kunden nach attraktiveren Gewinnquoten nach, erklärt Lotto.de. Die Ausschüttungsanteile aller Gewinnklassen sollen angepasst werden. So seien etwa mit sechs Richtigen ohne Superzahl mehr Millionengewinne möglich und der Gewinnbetrag bei zwei Richtigen mit Superzahl steigt von bisher 5 Euro auf 6 Euro.

Zuletzt hatte sich Lottospielen in 2013 verteuert. Damals stieg der Einsatz je Feld von 0,75 Euro auf 1 Euro.

Waffengesetz wird verschärft

Ab 1. September tritt ein neues, strengeres Waffengesetz in Kraft. So werden etwa die generellen Verbote, für bestimmte Waffen(teile) und Magazine ausgeweitet. Das betrifft zum Beispiel halbautomatische Waffen mit eingebauten Magazinen, die mehr als 10 Patronen (Langwaffen) oder mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) aufnehmen können.

Zudem ist die Waffenbehörde „zur regelmäßigen Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses für Sportschützen“ verpflichtet. Auch soll das Kontingent für Waffen, die Sportschützen auf der „gelben Waffenbesitzkarte“ erwerben dürfen, weiter begrenzt werden.

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Die Meldepflichten für Waffen werden so verschärft, dass sich Schusswaffen lückenlos zurückverfolgen lassen. Ebenso gelten strengere Regeln für sogenannte „Salut- und Dekorationswaffen“. Solche umgebauten ehemals scharfen Schusswaffen sind künftig erlaubnispflichtig.

Weitere Informationen zur Änderung im deutschen Waffenrecht finden Sie hier.

Verstärkte Maskenkontrollen bei der Bahn

Schon jetzt sind Masken im Zug zwingend vorgeschrieben. Doch leider halten sich nicht alle Fahrgäste an diese Regelung. Immer wieder sitzen Maskenverweigerer in den Zügen oder Fahrgäste, die Ihre Masken falsch tragen.

Dem will die Deutsche Bahn mit stärkeren Kontrollen entgegenwirken. Derzeit überprüfen Sicherheitsleute regelmäßig in 60 Zügen, ob Fahrgäste die Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ab September soll sich die Anzahl mehr als verdoppeln.

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Außerdem unterstützt die Deutsche Bahn auch das Vorgehen der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen, Maskenverweigerer mit empfindlichen Bußgeldern zu bestrafen.

„Wir sind uns mit der Politik einig, dass wir konsequent gegen die kleine Minderheit vorgehen müssen, die sich weigert, Masken in Bussen und Bahnen zu tragen und damit die überwiegende Mehrheit derjenigen, die Masken tragen, gefährdet“, so Berthold Huber, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn. „Bußgelder sind bei Unbelehrbaren der richtige Weg. Der große Vorteil: Sie greifen einheitlich in allen Bussen, Bahnen und Bahnhöfen – bei der DB und den vielen anderen Verkehrsunternehmen in Deutschland.“

Reisende ohne Maske erhalten von speziellen DB-Präventionsteams kostenlose Einweg-Masken.

Kinderbonus wird ausgezahlt

Im Rahmen des Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung auch Hilfen für Eltern beschlossen. Familien erhalten zusätzlich zum Kindergeld für jedes Kind einen Bonus von 300 Euro. Der wird von den Familienkassen in zwei Raten gezahlt. Die erste Rate in Höhe von 200 Euro wird ab dem 7. September überwiesen, beginnend mit den Kindergeldnummern mit der Endziffer 0. Die zweite Rate in Höhe von 100 Euro wird im Oktober überwiesen. Eltern brauchen dafür keinen Antrag zu stellen, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Messen und Kongresse dürfen wieder stattfinden

Aufgrund von Covid-19 wurden zahlreiche Messen und Kongresse verschoben oder ganz abgesagt. Ob Messen zugelassen werden, ist Ländersache. Ab dem 1. September sollen Messen aber wieder in allen Bundesländern möglich sein. Allerdings gelten teilweise dafür sehr eingeschränkte Bedingungen und die Veranstalter müssen sich an strenge Hygienekonzepte halten. Konkrete Regelungen für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier bei AUMA, dem Verband der deutschen Messewirtschaft.

Vereinfachte Ausbildung für Psychotherapeuten

Am 1. September tritt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) in Kraft. Das Gesetz mit der umständlichen Bezeichnung soll die Ausbildung für Physiotherapeuten vereinfachen.

Demnach können Abiturienten ein Studium absolvieren, das mit einer Approbationsprüfung abgeschlossen werden kann. Der erste Schritt ist ein dreijähriges Bachelorstudium Klinische Psychologie/Psychotherapie, danach folgt ein zweijähriges Masterstudium Psychotherapie mit abschließender Approbationsprüfung.

Bisher mussten angehende Physiotherapeuten nach ihrem Studium noch eine Ausbildung zum psychologischen Physiotherapeuten absolvieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier bei der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung DPtV.

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