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DFB bittet Nürnberg zur Kasse

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 32.700 Euro belegt.

Bis zu 10.900 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies muss dem DFB bis zum 30. September 2020 nachgewiesen werden.

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Vor und während des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 21. September 2019 hatten Nürnberger Zuschauer mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Darüber hinaus brannten FCN-Fans während des Spiels bei Erzgebirge Aue am 18. Oktober 2019 Bengalische Feuer ab.