DFB weist Berufungen von Münster zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Berufungen des Drittliga-Absteigers Preußen Münster gegen drei Urteile des DFB-Sportgerichts als unbegründet zurückgewiesen. Das teilte der DFB am Mittwoch mit. Betroffen sind die Niederlagen bei Bayern München II (2:3), beim Chemnitzer FC (0:1) und bei Eintracht Braunschweig (0:1).

Münster hatte seit dem Corona-Restart gegen vier Partien Einspruch eingelegt. Hinzu kamen drei Verwaltungsbeschwerden gegen die Spieltagsansetzungen sowie ein Widerspruch gegen die Fortsetzung der Saison.

Der Klub war aufgrund behördlicher Vorgaben erst am 26. Mai ins Mannschaftstraining eingestiegen und beklagte deshalb Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay und der Chancengleichheit.