Die Personalausweis-App soll 2021 kommen

Geplant ist, dass die Perso-App ab dem 1. Juni 2021 frei im App-Store verfügbar sein soll. Nur ein Smartphone-Hersteller hat sich jedoch bislang zu einer Zusammenarbeit bereit erklärt.

Künftig muss der Personalausweis nicht mehr mitgeführt werden, wenn erstmal die Personalausweis-App der Bundesregierung an den Start gegangen ist. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand / dpa)
Künftig muss der Personalausweis nicht mehr mitgeführt werden, wenn erstmal die Personalausweis-App der Bundesregierung an den Start gegangen ist. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand / dpa)

Der Personalausweis soll kommendes Jahr als App aufs Handy kommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) forscht bereits seit einiger Zeit an einer entsprechenden „Mobile eID“-Lösung.

Bislang ist es nur möglich, mit der sogenannten „AusweisApp2“ des Bundes, den physischen Personalausweis auszulesen und sich jedes Mal aufs Neue digital zu identifizieren. Die geplante Anwendung soll diesen Auslesevorgang nur noch ein einziges Mal benötigen: In der Folge speichert sie dann sämtliche Informationen auf dem Handy und macht spätere Identitätsprüfungen komplett digital möglich.

Wie es funktioniert

Dazu benötigen Nutzer*innen neben der neuen Personalausweis-App einen NFC (Nahfeldkommunikation)-fähigen Personalausweis. Der wird einmalig an die Rückseite des Smartphones gehalten, um die Identität zu bestätigen. Nach dieser Verifizierung wird der Personalausweis im Gerät gespeichert und kann beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos oder zur Organisation digitaler Verwaltungsleistungen genutzt werden.

Es gibt nun einen Zeitplan

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine aktuelle „Kleine Anfrage“ hervorgeht, gibt es nun sogar einen konkreten Zeitplan für die Perso-App:

„Nach derzeitiger Planung soll am 1. Februar 2021 der Prototyp einer Smartphone-App lauffähig sein, mit dem ein Test-Login Nutzerkonto und der Zugang zu E-Government-Anwendung im Testbetrieb möglich ist. Ab dem 1. Juni 2021 soll der Download der App möglich sein.“

Zusammenarbeit mit Samsung

Voraussetzungen für die Anwendung wurden innerhalb des Förderprojekts „Optimos 2“ geschaffen, dessen Ziel unter anderen eine „Infrastruktur für sichere mobile Dienste“ ist. Verantwortlich für die Perso-App ist neben dem BSI auch die Bundesdruckerei, außerdem die Deutsche Telekom Security GmbH und – Samsung.

Der Tech-Gigant hat sich laut Bundesregierung als einziger Smartphone-Hersteller bislang bereit erklärt, an der Entwicklung der App mitzuwirken. Deshalb wird sie zunächst nur für das Betriebssystem Android und nur für die „Galaxy S20“-Reihe von Samsung nutzbar sein. In einer Pressemitteilung des südkoreanischen Elektronikherstellers heißt es dazu: „Der Nutzer kann das Anlegen seiner eID ganz einfach über sein Galaxy S20 beantragen. Sobald die zuständige Behörde den Antrag geprüft hat, wird die eID an einem sicheren und isolierten Ort auf dem Gerät gespeichert.“

Lesen Sie auch: Bestimmte Handytarife verstoßen gegen EU-Recht

Der Bundes-CIO Markus Richter schrieb dazu im Juli auf Twitter, dass nur Samsung bereit war, einen geschützten Bereich für die App auf den Handys einzuräumen. Apple wollte das in den iPhones offensichtlich nicht.

Bundesregierung ist mit weiteren Herstellern im Gespräch

Auch die Bundesregierung äußerte sich in ihrer Antwort auf die „Kleine Anfrage“ ähnlich, wieso nur ein Smartphone-Hersteller bislang eine Kooperation eingegangen ist:

„Samsung hat als aktiver Konsortialpartner am Förderprojekt Optimos 2 teilgenommen. Die Ergebnisse des Projektes und die Anforderungen an Secure Elements liegen offen vor und können von jedem Hersteller umgesetzt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, möglichst viele Hersteller von Smartphones bzw. Secure Elements in das System integrieren zu können. Dazu ist die Bundesregierung mit verschiedenen Herstellern im Gespräch.“ Ob und wann die App auf allen Geräten nutzbar wird, ist bislang nicht klar.

Die Anwendungsmöglichkeiten der App

Auch Anwendungen für die Perso-App hat die Bundesregierung nun offengelegt. So sollen alle Dienstleistungen möglich sein, die bislang der elektronische Personalausweis konnte: sämtliche Onlinedienstleistungen der Bundesbehörden sowie die überwiegende Zahl von Ländern und Kommunen. Dazu kommen Anwendungsbereiche in den Bereichen Finanzdienstleistung, Telekommunikation, Versicherung und Handel.

Im Video: Wegen Corona: Deutschland auf Platz 1 beim Reisepass-Index