Fall Semenya: Schweizer Bundesgericht bestätigt Testosteron-Regel

Es bleibt dabei: Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung der zweimaligen 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya abgeschmettert und die Gültigkeit der "Testosteron-Regel" des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics bestätigt.

Nach dieser Regel dürfen Läuferinnen mit "Differences of Sex Development" (DSD) über die Distanzen zwischen 400 m und der Meile nur dann starten, wenn sie ihren erhöhten Testosteronspiegel durch die Einnahme von Medikamenten unter einen Grenzwert drücken.

Semenya vermutet eine Kampagne gegen ihre Person

"Der Oberste Gerichtshof der Schweiz stellte fest, dass die Forderung von World Athletics, bestimmte Sportlerinnen als Voraussetzung für die Teilnahme an 400- bis 1500-m-Wettkämpfen der Einnahme von Medikamenten oder chirurgischen Eingriffen auszusetzen, keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz darstellt", erklärte das Gericht.

Caster Semenya vermutet eine Kampagne gegen ihre Person. "Ich werde ins Visier genommen, weil ich ungeschlagen bin, weil ich die Beste bin in dem, was ich mache", hatte sie vor einem Jahr auf einer Konferenz für die Stärkung von Frauenbewegungen in Johannesburg erklärt. Die Einnahme von Medikamenten lehnt die Mittelstreckenläuferin nach wie vor ab.

Im März hatte die dreimalige Weltmeisterin angekündigt, bei den Olympischen Spielen in Tokio auf die 200-m-Distanz zu wechseln. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sommerspiele wegen der Corona-Pandemie allerdings noch nicht auf 2021 verschoben worden.