Werbung

Grundrente 2023: Höhe, Bedingungen und wann sie ausgezahlt wird

Seit Januar 2021 gilt in Deutschland die Grundrente als ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente. - Copyright: picture alliance / Wedel/Kirchner-Media | Wedel/Kirchner-Media
Seit Januar 2021 gilt in Deutschland die Grundrente als ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente. - Copyright: picture alliance / Wedel/Kirchner-Media | Wedel/Kirchner-Media

Rund die Hälfte aller Deutschen hat, laut einer Umfrage, Angst vor Altersarmut. Angesichts dieser Tatsache wird die Reform des deutschen Rentensystems fast zu einem Dauerthema. Eine der letzten Reformversuche war die Einführung der Grundrente im Jahr 2021. Doch was genau hat es damit auf sich? Wir haben die wichtigsten Informationen für euch zusammengefasst.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente wurde am 1. Januar 2021 eingeführt und wird auch als Garantierente oder Grundrentenzuschlag bezeichnet. Sie soll die gesetzliche Rente – zum Beispiel die Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Witwenrente und Witwerrente – durch einen individuell berechneten Zuschlag ergänzen, wie die "WirtschaftsWoche" berichtet. Das Ziel sei es, Menschen, die trotz langjähriger Erwerbstätigkeit eine zu geringe Rente bekommen, zu entlasten und ihnen einen würdevollen Ruhestand zu ermöglichen.

Betroffen sind, laut "WirtschaftsWoche", meist Rentnerinnen und Rentner, die über viele Jahre hinweg deutlich weniger als den Mindestlohn verdient haben – etwa Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor, Minijobber und Teilzeitbeschäftigte. Auch Frauen, die aufgrund der Kindererziehung nicht durchgehen gearbeitet haben, seien häufig betroffen. Da sie weniger in die Rentenversicherung eingezahlt haben, fällt ihr Rente größtenteils niedrig aus.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Stand März 2023 erhalten, laut der Deutschen Rentenversicherung, 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner den Grundrentenzuschlag. Für die Beantragung müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden.

Beitragszeiten:
Damit ihr die Grundrente beantragen könnt, müsst ihr mindestens 33 Jahre (396 Monate) in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Um den Zuschlag in voller Höhe zu erhalten, müssen es sogar 35 Jahre (420 Monate) sein. Bei einer Beitragszeit zwischen 33 und 35 Jahren wird die Grundrente gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeit wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt. Als Beitragszeit werden, laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund, alle Kalendermonate gezählt, an denen ihr an mindestens einem Tag:

  • Erwerbstätig wart und Pflichtbeiträge gezahlt habt

  • Ein Kind bis zu dessen zehnten Geburtstag erzogen habt

  • Einen Menschen, nicht erwerbsmäßig, gepflegt habt

  • Oder eine Leistung wie zum Beispiel Krankengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitsgeld oder Insolvenzgeld bezogen habt

Auch sogenannte Ersatzzeiten, die Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft oder politische Haft in der DDR umfassen, zählen dazu. Zeiten wegen Arbeitslosigkeit und schulischer Ausbildung zählen allerdings nicht dazu.

Einkommensgrenze:
Neben den Beitragszeiten kommt es auch auf die Einkommensgrenze an. Das durchschnittliche Einkommen der 33 bis 35 Beitragsjahre darf, laut der Deutschen Rentenversicherung, nicht mehr als 80 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes betragen. Zudem werden nur die Jahre angerechnet, in denen ihr mindestens 30 Prozent des monatlichen Durchschnittsverdienstes in Deutschland verdient habt. Dieser liegt, den Angaben zufolge, im Jahr 2023 bei rund 3595 Euro, woraus sich ergibt, dass ihr einen monatlichen Bruttoverdienst von mindestens 1079 Euro verdienen müsstet, damit die Zeit angerechnet wird.

Wie hoch ist die Grundrente 2023?

Da der Anspruch auf die Grundrente individuell geprüft wird und von verschiedenen Faktoren – wie den Beitragszeiten und der Höhe des Einkommens während des Erwerbslebens – abhängt, lässt sich keine allgemeine Aussage über die Höhe der Grundrente tätigen. Im März 2022 betrug diese jedoch durchschnittlich etwa 86 Euro pro Monat, wie die "WirtschaftsWoche" berichtet.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Um euren Grundrentenzuschlag selbst zu berechnen, müsst ihr zunächst eure Entgeltpunkte berechnen und dann den Rentenwert in die Rechnung einbeziehen:

Entgeltpunkte (EP):

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, die Berechnung erfolge auf Basis von Entgeltpunkten (EP). Diese werden durch die Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den sogenannten Grundrentenbewertungszeiten erworben. Die genaue Anzahl der Entgeltpunkte ergebe sich dabei aus eurem Jahresverdienst: Für jedes Jahr, in dem ihr so viel verdient habt, wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland, erhaltet ihr einen vollen Entgeltpunkt. Liegt euer Verdienst unter dem Durchschnitt, erhaltet ihr weniger als einen Punkt. Damit ihr Anspruch auf die Grundrente habt, muss der Durchschnitt aller Beitragsjahre mehr als 0,3 Punkte, aber weniger als 0,8 Punkte pro Jahr betragen.

Rentenwert:

Zusätzlich zu den Entgeltpunkten benötigt ihr auch den Rentenwert – der Betrag, der für einen Entgeltpunkt gezahlt wird. Dieser wird jährlich neu festgelegt und unterscheidet sich in West- und Ostdeutschland, wie die "WirtschaftWoche" berichtet. Im Jahr 2023 liege der Rentenwert demnach im Westen bei 36,02 Euro und im Osten bei 35,52 Euro.

So könnte die Rechnung konkret aussehen

Mit den zuvor ermittelten Werten könnt ihr nun den Betrag eurer Grundrente kalkulieren. Da die Berechnung ein wenig komplex ist, erklären wir euch die einzelnen Schritte an einem Beispiel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Eine Verkäuferin in Bremen hat 39 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Aufgrund ihres Einkommens beträgt der Durchschnittswert ihrer Entgeltpunkte (EP) aus dem gesamten Versicherungsleben 0,6 EP, was 60 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten in Deutschland entspricht.

Berechnung der Rente: Um ihre Rente zu berechnen, muss sie jetzt ihre EP mit dem aktuellen Rentenwert und ihren Beitragsjahren multiplizieren:

39 Jahre x 0,6 EP x 36,02 Euro (aktueller Rentenwert in Westdeutschland) = 842,87 Euro

Daraus ergibt sich, dass sie aktuell eine monatliche Altersrente von 842,87 Euro brutto bekommt.

Berechnung des Zuschlags:

Laut den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegen bei der Verkäuferin mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vor und der Höchstwert für die Begrenzung beträgt 0,8 EP. Die 39 Jahre Pflichtbeitragszeiten seien Grundrentenbewertungszeiten und der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus den 39 Jahren betrage 0,6 EP, weshalb der Zuschlag für maximal 35 Jahre ermittelt werde.

Der Rechenwert für die Zuschlagsberechnung lautet daher: 0,8 EP - 0,6 EP = 0,2 EP

Der Jahreswert für den Zuschlag wird so berechnet: 0,2 EP x 0,875 = 0,175 EP

35 Jahre x 0,175 EP x 36,02 Euro (aktueller Rentenwert in Westdeutschland) = 220,62 Euro Grundrentenzuschlag

Schließlich müssen die Rente, die die Verkäuferin schon bekommt und der Rentenzuschlag nur noch addiert werden:

842,87 Euro + 220,62 Euro = 1063,49 Euro

Insgesamt bekommt die Verkäuferin dann also eine brutto Gesamtrente von 1063,49 Euro.

aa / vn