Neue Wende: Hängepartie um Boll dauert an

Neue Wende: Hängepartie um Boll dauert an
Neue Wende: Hängepartie um Boll dauert an

Die Absetzung des deutschen Tischtennis-Rekordmeisters Borussia Düsseldorf als Champions-League-Sieger wegen der nachträglichen Wiederzulassung von zwei russischen Klubs soll erneut auf einen juristischen Prüfstand kommen.

Die Exekutive der Europäischen Tischtennis-Union (ETTU) hat beim Sportgericht (BoA) des Verbandes aufgrund neuer Informationen eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die entsprechende ETTU-Mitteilung ließ offen, wann die Richter über die Anfechtung entscheiden.

Verband entscheidet zugunsten der russischen Klubs

Das ursprüngliche ETTU-Urteil von Ende April nach Protesten von Russlands Verband sowie der betroffenen Klubs Fakel Orenburg und UMMC Jekaterinburg hatte hohe Wellen geschlagen. Im Gegensatz zur juristischen Einschätzung aller anderen kontinentalen Sportverbände inklusive der Europäischen Fußball-Union (UEFA) stuften die ETTU-Richter den Ausschluss russischer Vereine von europäischen Wettbewerben wegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine als als rechtswidrig ein.

Weil Klubteams demnach nicht als Vertreter ihrer Länder behandelt werden dürften, verfügten die Tischtennis-Juristen sowohl die Wiederansetzung des abgesagten Halbfinales zwischen den beiden russischen Vereinen als auch die nachfolgende Austragung eines Endspiels zwischen dem Sieger und Düsseldorf mit dem deutschen Star Timo Boll.

Düsseldorf lehnt Spiel gegen russische Teams kategorisch ab

Die Rheinländer, die nach dem Ausschluss der Russen als Gewinner des zweiten Halbfinales zum Sieger der Königsklasse erklärt worden waren, schließen allerdings schon seit Kriegsbeginn ein Endspielduell mit einem russischen Klub kategorisch aus.

Für die ETTU-Spitze hatte die deutsche Vizepräsidentin Heike Ahlert (Schleswig) die richterlich geforderte Wiederaufnahme des Spielbetriebs auch schon als „keine Option“ bezeichnet.

Die Anfechtung des Urteils könnte für die ETTU den Weg aus einem Dilemma ebnen. Bliebe das Urteil zumindest vorläufig bestehen, würde der Verband auch zur neuen Saison russische Klubs zu seinen Europacup-Wettbewerben zulassen müssen.

Um diese Entwicklung zu verhindern, kämen abgesehen von der erhofften Korrektur des Urteils nur noch eine Grundsatzklage vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne gegen die BoA-Entscheidung oder ein nachträglicher Abbruch der schon abgelaufenen Saison ohne Sieger in Betracht.

Durch diese Variante wäre auch für 2022/23 wenigstens zunächst ein erneuter, juristisch aber wiederum angreifbarer Ausschluss russischer Vereine möglich.