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Justizaffäre! Schweizer leiten Verfahren gegen FIFA-Boss ein

Die Luft für Gianni Infantino ist seit Donnerstag bedrohlich dünn geworden - die Regentschaft des mächtigen FIFA-Präsidenten könnte ein jähes Ende nehmen.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den seit viereinhalb Jahren im Amt befindlichen Boss des Fußball-Weltverbands eröffnet. Der seit jeher umstrittene Infantino ist in der Schweiz in eine Justizaffäre um den scheidenden Bundesanwalt Michael Lauber verwickelt und befindet sich nun in einer Bredouille, die seinen Posten gefährdet.

Falls die FIFA-Ethikkommission ihrer Linie treu bleibt, droht dem 50 Jahre alten Infantino eine Suspendierung. So hatte das Gremium jedenfalls 2015 bei Infantinos Vorgänger Joseph S. Blatter und dem früheren UEFA-Chef Michel Platini reagiert, nachdem ein Strafverfahren gegen Blatter wegen einer FIFA-Zahlung an Platini eingeleitet worden war.

Im jetzigen Fall geht es um drei nicht protokollierte Geheimtreffen zwischen Lauber und Infantino, die 2016 und 2017 stattgefunden haben. Die Treffen sollen auf Wunsch Infantinos arrangiert worden sein. Lauber hatte zu diesem Zeitpunkt aber mehrere Verfahren im Bereich des Weltfußballs geleitet, darunter auch das im Sommermärchen-Skandal um die WM-Vergabe 2006 nach Deutschland, das Ende April wegen Verjährung eingestellt wurde.

Infantino findet "diese ganze Sache absurd"

"Für mich ist diese ganze Sache absurd", kommentierte Infantino zuletzt vor einem Monat die Vorwürfe um eine mögliche Beeinflussung der Schweizer Justiz: "Sich mit dem Bundesanwalt der Schweiz zu treffen, ist völlig legitim und legal."

Das sieht der eigens eingesetzte außerordentliche Staatsanwalt Stefan Keller anders. "Er kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem FIFA-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen", heißt es in der Erklärung der Schweizer Justiz: "Es geht dabei um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen. Weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen bleiben vorbehalten."

Lauber hat bereits seinen Rücktritt für Ende Januar 2021 eingereicht. Wegen ausstehender Urlaubsansprüche will der 54-Jährige seinen Posten allerdings bereits Ende August räumen. Damit ist Lauber im Gegensatz zu Infantino und Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold vorerst vor Strafverfolgung geschützt, Keller hat aber bereits beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Für alle drei gilt erst einmal die Unschuldsvermutung.

Schon vor einer Woche war klar, dass die Affäre neuen Staub aufwirbeln wird. Lauber hatte am Freitag seinen Rücktritt angeboten, nachdem das Schweizer Bundesverwaltungsgericht befunden hatte, dass er in Bezug auf eines der Treffen in Bern am 17. Juni 2017 "vorsätzlich die Unwahrheit sagte" und das Treffen mit Infantino und mindestens zwei weiteren Personen, an das sich keiner der Beteiligten mehr erinnern will, "bewusst verschwieg".

"Abwegige Erinnerungslücke"

Durch Recherchen unter anderem der Süddeutschen Zeitung und auch der Schweizer Justizaufsicht ließ sich diese Zusammenkunft aber eindeutig belegen. Zuvor hatte es bereits zwei ebenfalls nicht protokollierte Treffen zwischen dem Chefermittler in zahlreichen Fußball-Verfahren und Infantino gegeben, welche diese immerhin zugaben.

Laut des Urteils vom Freitag habe Lauber aber durch das vergessene dritte Treffen eine "schwere Verletzung seiner Amts- und Treuepflicht" begangen. "Eine solche Erinnerungslücke bei mehreren Teilnehmern ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung als abwegig anzusehen", es lasse daher "auf eine entsprechende Absprache schließen", teilte das Bundesverwaltungsgericht mit - und bezichtigte damit auch Infantino indirekt der Lüge.

Seit Anfang Juli prüfte Keller Strafanzeigen gegen Lauber und Infantino. Zuletzt hatte deshalb bereits der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger Konsequenzen von Infantino gefordert.