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Keine Quarantänepflicht für EM-Teilnehmer

Keine Quarantänepflicht für EM-Teilnehmer
Keine Quarantänepflicht für EM-Teilnehmer

Die Bundesregierung hat die Einreiseregelung während der Fußball-Europameisterschaft (11. Juni bis 11. Juli) angepasst und sieht von einer Quarantänepflicht ab. Dadurch werden für die Fußball-EM akkreditierte Personen von der Quarantänepflicht, auch nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet, ausgenommen.

"Die Fußball-Europameisterschaft ist ein sportliches Großereignis, auf das die ganze Welt schaut und für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer, der für den Sport im Kabinett zuständig ist: "Wir haben gute Erfahrungen mit den Hygienemaßnahmen in der Fußball-Bundesliga, beim DFB-Pokal und in der Champions League gemacht, übrigens auch in anderen Disziplinen. Wir entsenden unsere Olympioniken nach Tokio. Wir werden auch die Fußball-EM für die Teams so organisieren, dass wir dem Infektionsschutz gerecht werden."

Das Kabinett wird noch in dieser Woche Anpassungen der Corona-Einreiseverordnung beschließen, hieß es in einer Pressemitteilung. Von dieser Ausnahmeregel seien alle Personen erfasst, "die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert wurden", hieß es.

Alle, die dieser Personengruppe angehören, würden von der Anmelde- und Absonderungspflicht sowie vom Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten befreit, "wobei ein strenges Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden muss, insbesondere eine tägliche Testung". Die Ausnahmeregelungen zur Anmelde- und Absonderungspflicht sind derzeit bis zum 28. Juli 2021 befristet.