Nach Skandal: DFB ändert Leistner-Sperre

Toni Leistner ist nach seiner Attacke auf einen Fan ab kommender Woche wieder spielberechtigt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) änderte nach mündlicher Verhandlung das vorherige Einzelrichter-Urteil auf eine Sperre für zwei Punkt- sowie zwei Pokalspiele und eine Geldstrafe von 6000 Euro ab.

Ursprünglich hatte der Hamburger Neuzugang ein Spielverbot für fünf Pflichtbegegnungen erhalten, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Auch die Geldbuße war zunächst 2000 Euro höher ausgefallen.

Leistner-Urteil soll abschreckende Wirkung haben

Nach der Verhandlung am Donnerstag sprach das Sportgericht Leistner zwar ebenfalls einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie eines Verstoßes gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept schuldig.

"Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft. In diesem Fall griffen aber einige Milderungsgründe, vor allem die Tatsache, dass der Spieler bisher sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er in hohem Maße provoziert wurde beziehungsweise glaubte, provoziert worden zu sein. Für eine noch deutlichere Reduzierung der Strafe blieb kein Raum, weil von dem Urteil auch eine abschreckende Wirkung ausgehen muss", erklärte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz zur Urteilsfindung.

Nachdem Leistner bereits am vergangenen Freitag zum Saisonauftakt gegen Fortuna Düsseldorf (2:1) nicht dabei war, läuft seine Punktspielsperre nunmehr nach dem Gastspiel der Norddeutschen am Montag bei Bundesliga-Absteiger SC Paderborn aus. Im anschließenden Spiel gegen Erzgebirge Aue (4. Oktober) kann der Routinier wieder auflaufen.

Leistner war zu Beginn vergangener Woche nach dem 1:4 der Hamburger in der ersten Runde des DFB-Pokals bei Drittligist Dynamo Dresden auf die Tribüne geklettert und hatte einen Fan angegriffen, der ihn zuvor verbal beleidigt haben soll. Durch diese Aktion hatte Leistner zugleich gegen die Bestimmungen des DFB/DFL-Hygienekonzepts verstoßen.