Leitfaden für Mitarbeitende der Verwaltung: So stellt sich Berlin gerechte Sprache vor

Die Stadt Berlin hat einen Leitfaden für Mitarbeiter*innen herausgegeben. Auf 44 Seiten wird erklärt, wie eine gerechtere Sprache im Verwaltungsalltag aussehen könnte.

Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin, hat kürzlich eine Initiative der Stadt vorgestellt zur gerechteren Sprache. Foto: Christoph Soeder / dpa
Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin, hat kürzlich eine Initiative der Stadt vorgestellt zur gerechteren Sprache. Foto: Christoph Soeder / dpa

Sprache schafft Bewusstsein und ist Spiegel des gesellschaftlichen Wandels: Deshalb hat die Stadt Berlin nun ein sogenanntes „Diversity-Landesprogramm“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, so steht es in einer aktuellen Pressemitteilung, mehr Chancengleichheit und Vielfalt „im Verwaltungskontext“ zu schaffen.

Der Vielfalt der Bevölkerung gerecht werden

Das Programm umfasst 30 Maßnahmen im Bereich „Diversity und Personalmanagement“ und sieben im Handlungsfeld „Diversity und Sprache“. Zentraler Bestandteil ist dabei ein Leitfaden für Mitarbeitende der Verwaltung zum „diversitysensiblen Sprachgebrauch“.

Dieser Leitfaden wurde kürzlich vom Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) vorgestellt. Seine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ hat das 44-seitige Werk erarbeitet. Darin steht, wie „Schriftstücke und die Öffentlichkeitsarbeit im Land Berlin so gestaltet werden, dass sie der Vielfalt der Bevölkerung gerecht werden“, denn gerade in Berlin seien „Lebensrealitäten und Lebenslagen der Menschen vielfältig“.

Behindert, Mensch mit Behinderung, behinderter Mensch

Dabei geht es, so steht es in dem Leitfaden, weniger um Verbote. Sondern vielmehr um einen achtsameren Umgang mit Sprache. Es werden zahlreiche diskriminierende Sprachbeispiele benannt und Vorschläge gemacht, wie diese vermieden werden können.

Als Beispiel führen die Autoren unter anderem die Bezeichnung „behindert“ an. Diese sei mittlerweile in Kritik geraten, weil sie eine „Behinderung als eine absolute Persönlichkeit ausmachende Eigenschaft erscheinen lässt“. Stattdessen sollte der Mensch mitbenannt werden: „Mensch mit Behinderung“. Oder: „behinderter Mensch“ – um darauf hinzuweisen, dass nicht der Mensch behindert ist, sondern ihn die nicht-barrierefreie Umwelt aufgrund von beispielsweise Treppen oder fehlender Untertitel behindert.

Erklärungen und „treffendere“ Bezeichnungen

Sprache kann, bewusst oder unbewusst, Zuschreibungen und Einstellungen transportieren. Genauso unterscheidet sie zwischen „Normalität“ und „Abweichung“, indem sie normalisiert, was sie benennt. Deshalb möchte der Leitfaden Vielfalt zum Ausdruck bringen, indem er die Wichtigkeit geschlechtergerechter Sprache darlegt. Denn, so heißt es, „unsere Gesellschaft knüpft nach wie vor eine Vielzahl von Erwartungen an Menschen, die häufig mit stereotypen Rollenzuweisungen einhergehen“. Diese Erwartungen könnten Ursache für „Diskriminierung, Ausgrenzung, Gewalt und die Verletzung von Menschenrechten“ sein.

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Deshalb bietet der Leitfaden erstens Aufklärung und Erklärung für Begrifflichkeiten. So finden sich zahlreiche Informationen, etwa, welche religiösen Feste Ramadan oder Jom Kippur sind. Zu „Cisgeschlechtlichkeit“ steht, dass damit eine Person gemeint ist, die „in Übereinstimmung mit ihrem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht“ lebe – cis sei also das Pendant zur Transgeschlechtlichkeit.

Daneben finden sich zu diskriminierenden Zuschreibungen auch „treffendere“ Alternativen, die somit den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen. Zu der Beschreibung „Flüchtling“ steht etwa, dass diese aus sprachlicher Sicht äußerst umstritten sei, weil sie Menschen auf einen Teil ihrer Biografie reduziere. Treffender wären Begriffe wie „Geflüchtete, Schutzsuchende oder geschützte Personen“.

Drei Jahre zur Umsetzung

Insgesamt liefert der Leitfaden Erklärungen und sprachliche Alternativen zu sechs Themenbereiche: Herkunft und Hautfarbe, Religion, Geschlechtsidentität, Behinderung, sexuelle Orientierung und Alter. Dazu gibt es Hinweise, dass die Informationen der Berliner Verwaltung zukünftig in verschiedenen, dazu in leichter, einfacher und Gebärden-Sprache zugänglich sein soll. Die Maßnahmen des Landesprogramms sollen in einem Zeitraum von drei Jahren umgesetzt werden.

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