Sportlerproteste bei Olympia erlaubt, aber...

Sportlerproteste bei Olympia erlaubt, aber...
Sportlerproteste bei Olympia erlaubt, aber...

Den Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Sommerspielen in Tokio (23. Juli bis 8. August) sind Proteste oder politische Meinungsäußerungen eingeschränkt gestattet. (Alles zu Olympia)

Wie das Internationale Olympische Komitee (IOC) am Freitag bekannt gab, hat die Exekutive des Ringeordens die umstrittene Regel 50 auf Empfehlung der IOC-Athletenkommission gelockert.

Im Gespräch mit Medien, bei Pressekonferenzen, in der Mixed Zone, bei Teambesprechungen, auf Social-Media-Kanälen oder vor Beginn eines Wettkampfs sind den Aktiven Meinungsäußerungen gestattet, sofern diese "im Einklang mit den Grundprinzipien der Olympischen Bewegung stehen, nicht direkt oder indirekt gegen Personen, Länder, Organisationen und/oder deren Würde gerichtet und nicht störend sind".

Entdecke die Welt der SPORT1-Podcasts auf podcast.sport1.de, in der SPORT1 App sowie auf den gängigen Streaming-Plattformen Spotify, Apple Podcasts, Google Podcast, Amazon Music, Deezer und Podigee abrufbar

Ausdrücklich verboten bleiben Meinungsäußerungen bei offiziellen Zeremonien, wie Siegerehrungen oder bei der Eröffnungs- und Schlussfeier, auf dem Spielfeld und im Olympischen Dorf. "Das war der Wunsch einer großen Mehrheit der Athleten in unserer globalen Befragung", erklärte das IOC. An dieser hatten sich mehr als 3500 Aktive aus 185 Ländern beteiligt.

Meinungsäußerung ja, aber respektvoll

Wenn ein Protest als störend oder als Verstoß gegen grundlegende olympische Prinzipien eingestuft wird, droht unter anderem die Disqualifikation oder die Aberkennung von Medaillen.

"Von den Athleten wird erwartet, dass sie bei der Äußerung ihrer Meinung die geltenden Gesetze, die olympischen Werte und ihre Mitsportler respektieren. Es sollte anerkannt werden, dass jegliches Verhalten und/oder jegliche Meinungsäußerung, die Diskriminierung, Hass, Feindseligkeit oder das Potenzial für Gewalt, auf welcher Grundlage auch immer, darstellt oder signalisiert, im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Olympismus steht", erklärte das IOC.

DAZN gratis testen und Sport-Highlights live & auf Abruf erleben | ANZEIGE

In der Regel 50 der Olympischen Charta ist festgelegt, dass jegliche "politische, religiöse oder rassistische Demonstration oder Propaganda" nicht gestattet ist. Die weltweite Gewerkschaft der Profifußballer, FIFPRO, hatte sich zuletzt für das Recht der Athletinnen und Athleten ausgesprochen, zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit oder des positiven gesellschaftlichen Wandels Stellung zu beziehen, "wo auch immer sie sich dazu entscheiden".