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Mogelt Aldi beim Fleischgewicht? Kundin beschwert sich

Günstig einkaufen, das geht bei Aldi. Aber ist in den Verpackungen auch drin, was draufsteht? Eine Kundin wiegt zu Hause das beim Discounter eingekaufte Fleisch und fühlt sich veräppelt.

Shopping carts stand under a logo of food discounter ALDI-Sued at the entrance of a shop in Duesseldorf, western Germany, on April 29, 2020 amid the novel coronavirus COVID-19 pandemic. - From April 29, 2020 in Germany, masks are needed to enter shops, which began to open last week after the government declared its outbreak under control. Nose and mouth coverings are already compulsory on buses, trains and trams. (Photo by Ina FASSBENDER / AFP) (Photo by INA FASSBENDER/AFP via Getty Images)
(Bild: Getty Images)

“Leute, da stimmt doch was nicht!!!!”, so beschwert sich eine Kundin auf der Facebook-Seite von Aldi Süd. Der Grund sind die von ihr beim Discounter eingekauften Puten-Ministeaks aus der Frischetheke. Das Gewicht der Verpackungen sei ihr schon länger seltsam vorgekommen, deshalb habe sie nachgewogen, erklärt sie in dem Post.

333 Gramm statt der angegebenen 400

Die Küchenwaage bestätigte ihre Vermutung. Mit der Verpackung wiegt das Fleisch laut dem veröffentlichten Beweisfoto gerade einmal 333 Gramm. Eigentlich sollten in der Verpackung 400 Gramm Fleisch sein. Zieht man die Verpackung noch ab, wäre das fast ein Viertel Fleisch weniger als angegeben.

Mit der Verpackung wiegen die  Puten-Ministeaks nur 333 statt 400 Gramm. (Bild: Screenshot Facebook)
Mit der Verpackung wiegen die Puten-Ministeaks nur 333 statt 400 Gramm. (Bild: Screenshot Facebook)

Aldi entschuldigt sich

Aldi Süd reagiert sofort auf die Beschwerde und entschuldigt sich. “Ihr könnt die Puten-Ministeaks natürlich in die Filiale zurückbringen und erhaltet dann euer Geld zurück oder könnt euch eine andere Packung mitnehmen”, bietet die Mitarbeiterin an. Man werde den Vorfall auch intern klären und an den Einkauf und den Lieferanten weiterleiten.

Ein Umtausch war für die Kundin aber nicht mehr möglich. “Die Katzen hatten Hunger”, schreibt sie. Aber künftig werde sie eine Waage mit zum Einkaufen nehmen.

Weniger Inhalt – das ist erlaubt

Tatsächlich gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Toleranzgrenzen, bis zu denen sogenannte Minusabweichungen erlaubt sind. “Einzelne Packungen dürfen innerhalb der genannten Minusabweichungen weniger enthalten, wenn dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht ausgeglichen wird – der Mittelwert muss stimmen”, erklärt die Verbraucherzentrale.

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Laut Gesetzgeber dürfen Fertigpackungen mit aufgedruckten Mengen von 100 bis 200 Gramm oder Milliliter 4,5 Prozent weniger enthalten als angegeben. Bei Nennfüllmengen von 500 bis 1000 Gramm oder Milliliter duldet das Gesetz, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter fehlen.

“Zwei von 100 Packungen dürfen diese genannten Minusabweichungen zum Zeitpunkt der Herstellung sogar noch unterschreiten. Der Mittelwert muss jedoch auch hier eingehalten werden. Fehlt mehr, spricht man von einer Unterfüllung.”

Verbraucherschützer fordern Mindestmengenprinzip

Da die Verbraucher die Ware nach diesen Vorgaben nicht selbst überprüfen können, fordert die Verbraucherzentrale schon länger das Mindestmengenprinzip. Danach müsste in jeder Packung mindestens das drin sein, was drauf steht.

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“Mit dieser leicht nachvollziehbaren Regelung wäre ein andauerndes Verbraucherärgernis mit einem Schlag vom Tisch und die Eichbehörden könnten wesentlich schneller und problemloser kontrollieren. Außerdem sollte es den Herstellern von Fertigpackungen dank hochentwickelter Technik und ausgefeilten Abfüllanlagen heute durchaus möglich sein, ihre Produkte mit geringen Schwankungsbreiten abzufüllen”, so die Verbraucherschützer.

Weitere Informationen zum Thema Unterfüllung finden Sie auch hier bei der Verbraucherzentrale.

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