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Prozess: Bewährungsstrafe für Betrug mit Katzenbabys

Berlin.  Die 40-jährige Natallia R. ist am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges mit Katzenbabys in 26 Fällen vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer vierjährigen Bewährung verurteilt worden. Zudem muss sie den entstandenen Schaden in Höhe von knapp 6000 Euro zurückzahlen, Sozialstunden leisten und die Kosten des Prozesses tragen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit dreijähriger Bewährung und 150 Stunden Sozialarbeit gefordert. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Natallia R. zwischen September 2018 und Juni 2019 über die Internetplattform „Ebay Kleinanzeigen“ insgesamt acht Katzenbabys gekauft hat. Die Tiere habe sie aber anschließend nicht bezahlt.

Bei Nachfragen hielt sie die Kunden hin

Vorgeworfen wird ihr auch, dass sie mehrfach eigene Katzenbabys auf der Internetplattform zum Verkauf angeboten hat. Sie hat von interessierten Käufern eine Reservierungsgebühr kassiert, die kleinen Katzen aber nie übergeben. Sie ließ sich Summen zwischen 80 und 530 Euro als Vorauskasse überweisen. Als die Kunden nachfragten, sagte R., dass sie mit den Katzen noch zum Tierarzt müsse beziehungsweise die Tiere Katzenschnupfen hätten. Oder aber sie hätte keine Zeit, da sie zur Arbeit müsse.

Mit dieser Masche hat die arbeitslose Frau 5875 Euro ergaunert. Die Richterin stellte in Frage, ob es möglicherweise noch mehr Fälle gab, die möglicherweise wegen der geringen Summe nicht zur Anzeige gebracht worden sind. Die ...

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