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Gehaltsobergrenze im Fußball doch machbar?

Aus einem von Politiker Thomas Oppermann in Auftrag gegeben Rechtsgutachten, geht hervor, dass Gehaltsobergrenzen im Fußball doch nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Im Fußball fließt viel Geld - zu viel Geld? (Bild: Getty Images)
Im Fußball fließt viel Geld - zu viel Geld? (Bild: Getty Images)

Eine Gehaltsobergrenze im europäischen Fußball verstößt offenbar nicht gegen EU-Recht.

Zu diesem Urteil kommen zumindest zwei Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die der SPD-Politiker Thomas Oppermann in Auftrag gegeben hat. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Bei einer Sitzung der in der Deutschen Fußball Liga zusammengeschlossenen Erst- und Zweitligisten am kommenden Dienstag werden die beiden Gutachten vorgestellt. Wie die SZ berichtet, wird eine Deckelung der Spielergehälter darin als machbar bezeichnet, sofern sie von der Europäischen Fußball-Union eingeführt wird.

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Salary Cap? Hoeneß skeptisch

Der langjährige Bayern-Präsident Uli Hoeneß zeigte sich jedoch skeptisch. "Das wird nicht funktionieren", sagte Hoeneß im Interview mit der FAZ.

Hoeneß begründete seine Meinung mit vergangenen Erfahrungen: "Bei der G14, dem früheren Zusammenschluss der großen europäischen Klubs, wurde mal ein Gentlemen's Agreement geschlossen, sich gegenseitig die Spieler nicht wegzukaufen. Bis zur nächsten Sitzung hatten wieder zwei von den Größten den anderen was weggeholt. Da haben wir das beendet, bevor es überhaupt richtig losgegangen war."

Oppermann, der Vizepräsident des Bundestages ist und seit 2019 auch dem Ethikkomitee des Deutschen Fußball-Bundes vorsitzt, will eine solche Obergrenze nun vorantreiben. "Das ganze Geschäftsmodell des Fußballs stand durch die Coronakrise mit einem Schlag auf der Kippe", begründet Oppermann seinen Vorstoß.

Im Herbst wolle er bei der Klausurtagung in Brüssel die Chancen ausloten, "eine entsprechende Regelung europarechtlich abzusichern." Bisher hatte die Branche eine Gehaltsobergrenze mit dem Argument zurückgewiesen, sie sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

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UEFA muss vorangehen

Die beiden Gutachten befinden jedoch, dass ein Salary Cap nicht durch den Gesetzgeber, sondern auf UEFA-Ebene eingeführt werden könne, um im EU-Rechtekanon bestehen zu können. Eine Gehaltsobergrenze, heißt es, könne die Ballung der Elitespieler bei den superreichen Klubs auflösen und sportliche Chancengleichheit fördern.

Es sei im Sinne der Zahlkundschaft, "dass auch die Ungewissheit des Ausgangs eines Spieles gesteigert wird." Im Profifußball sei der Spannungsverlust längst ein Problem, explizit benennen die Gutachter die Eintönigkeit der Bundesliga durch die Dominanz von Bayern München. Ein Salary Cap würde "den Unterhaltungswert steigern".

Auch habe sich der Überbietungsstreit am Spielermarkt "durch englische, spanische und deutsche Vereine" so weit verselbstständig, "dass es keinem europäischen Verein mehr möglich ist, aus diesem auszusteigen, ohne dabei seine sportliche und wirtschaftliche Existenz zu gefährden." Auch hier könne ein Salary Cap per UEFA-Dekret eine Lösung sein.

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