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Schweizer Bundesgericht hebt CAS-Urteil gegen Sun Yang auf

Schweizer Bundesgericht hebt CAS-Urteil gegen Sun Yang auf

Skandal-Schwimmer Sun Yang hat im Kampf gegen seine Acht-Jahres-Sperre einen wichtigen juristischen Erfolg errungen. Das Schweizer Bundesgericht gab nach Angaben der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA der Revision des chinesischen Schwimmstars statt und hob das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 20. Februar auf.

Die WADA wollte zunächst die Begründung des Bundesgerichts abwarten, ehe man sich weiter äußere. Man sei gewillt, "den Fall erneut überzeugend darzulegen, wenn die Angelegenheit an den CAS zurückgeht", teilte die WADA am Mittwochabend mit.

Der dreimalige Schwimm-Olympiasieger Sun Yang war im Februar als Wiederholungstäter vom CAS mit einer Dopingsperre von acht Jahren belegt worden, die für den mittlerweile 29-Jährigen mit dem Karriereende gleichkam.

Das Gericht war seinerzeit der Überzeugung, dass der Chinese bei einer unangemeldeten Dopingkontrolle am 5. September 2019 eine abgegebene Blutprobe mutwillig mit einem Hammer hatte zerstören lassen. Sun Yangs Anwälte argumentierten, das dreiköpfige Kontrollteam des weltweit operierenden schwedischen Anti-Doping-Dienstleisters IDTM habe sich nicht ausreichend ausgewiesen, der Test sei damit nichtig gewesen. Die CAS-Richter betonten jedoch, das Personal habe über "alle geltenden Anforderungen" verfügt.

Sun Yang war bereits 2014 positiv auf das Dopingmittel Trimetazidin getestet und mit einer Drei-Monats-Sperre belegt worden. Nach dem CAS-Urteil hatte der Skandalprofi bereits angekündigt, Revision einzulegen.