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Sportrechtler sieht Ansatzpunkte für den CAS

Sportrechtler sieht Ansatzpunkte für den CAS
Sportrechtler sieht Ansatzpunkte für den CAS

Der 1. FC Köln ist von der FIFA für das vorgeworfene Transfer-Vergehen bemerkenswert hart bestraft worden - so sieht es neben dem Fußball-Bundesligisten auch der renommierte Sportrechtler Paul Lambertz. "Das wirkt auch auf mich wie eine Strafe, die relativ hochgegriffen ist", sagte Lambertz am Donnerstag dem SID: "Wenn man sich die Fehlverhalten anderer, internationaler Klubs anschaut, dann wirken zwei Transferperioden etwas hart."

Der Weltverband hat den Kölnern für die kommenden beiden Wechselperioden die Verpflichtung neuer Spieler untersagt. Grund ist der Transfer des damals 16 Jahre alten Slowenen Jaka Cuber Potocnik, der im Januar 2022 seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana einseitig aufgelöst hatte und ablösefrei nach Köln kam. Die Slowenen warfen dem FC Anstiftung zum Vertragsbruch vor und klagten bei der FIFA.

Köln zieht nun vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. "Das ist eine derart drakonische Strafe, die kann der FC nicht akzeptieren", sagte auch Lambertz, "ob sie damit am Ende erfolgreich sind, das ist eine andere Frage."

Der Bundesligist dürfte sich in der Berufung auf zwei Hoffnungen stützen: Zum einen, dass der CAS Potocniks Kündigung in Ljubljana doch noch als rechtens anerkennt. Zum anderen, dass die Richter die Strafe ebenfalls als zu hart einschätzen.

"Es gibt diese FIFA-Regel, die besagt, dass ein Vertrag nicht ohne triftigen Grund aufgelöst werden darf", sagte Lambertz: "Das ist hier wohl der springende Punkt und das Einfallstor für den CAS: Es ist keine ganz klare Entscheidung. Ein 'triftiger Grund' ist als Begriff der Auslegung zugänglich." Potocniks Seite gibt an, dass Ljubljana damals vertragliche Zusagen nicht eingehalten habe.

Zudem könne die Strafe eben als nicht verhältnismäßig eingestuft werden. "Der CAS legt die Regeln der FIFA aus und bewertet das ganze anhand dieser neu", sagte Lambertz: "Da geht es auch um Verhältnismäßigkeit. Es macht einen Unterschied, ob ein Verein so etwas regelmäßig macht und vielleicht auch schon in anderer Art gegen die Regeln verstoßen hat." Aufgabe der Kölner Anwälte werde es nun sein, "diese Zweifel zu sähen".