Verbraucherzentrale prüft insektenhaltige Lebensmittel

Ob Nudeln, Proteinriegel, Müslis oder gewürzte Snacks – in immer mehr Lebensmitteln stecken Insekten als Zutat. Die Verbraucherzentrale hat 32 dieser Produkte überprüft.

Fried edible mealworms and grasshoppers
Heuschrecken, Mehlwürmer, Grillen - immer mehr Lebensmittel enthalten Insekten als Zutat. (Bild: Getty)

Heuschrecken, Mehlwürmer und Grillen – bisher sind Speiseinsekten in der europäischen Küche noch eher selten zu finden. Doch grundsätzlich gelten sie als hochwertige Nahrungsquelle, haben einen hohen Gehalt an Protein, sind reich an ungesättigten Fettsäuren sowie Vitaminen und Spurenelementen. Außerdem könnten sie eine klimafreundliche Alternative zu Fleisch und Fleischprodukten sein.

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Hierzulande finden sich immer öfter Lebensmittel in den Regalen der Supermärkte, die Insekten als Zutaten enthalten. Noch steht die offizielle Zulassung dieser neuartigen Produkte in Europa aus, deshalb gelten für den Verkauf Übergangsregelungen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Die hat sich für einen Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel genau angeschaut. Die Verbraucherschützer überprüften unter anderem die Nährstoffprofile, Kennzeichnungen und die Werbeaussagen.

Hinweise zur Keimabtötung fehlen oft

Die Ergebnisse zeigen, dass es noch viel Verbesserungsbedarf gibt. Vor allem die fehlenden Verwendungshinweise seien problematisch. „Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie beispielsweise einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden“, erklärt die Verbraucherzentrale.

Gesetzliche Vorgaben gibt es dafür bisher nicht. Bei fast 60 Prozent der überprüften Lebensmittel sei nicht ersichtlich gewesen, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Deshalb fordern die Verbraucherschützer eine Kennzeichnung mit dem Keimabtötungsverfahren oder gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

Lückenhafte Allergiehinweise

Auch die Kennzeichnungen für Allergiker bewertete die Verbraucherzentrale als lückenhaft. Zwar habe sich auf allen im Marktcheck untersuchten Produkten ein Hinweis auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie gefunden. Aber bei 72 Prozent fehlte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und bei knapp der Hälfte für Weichtierallergiker.

Fehlerhafte Werbeaussagen

Bei zwölf der untersuchten Produkte stießen die Prüfer zudem auf fehlerhafte Werbeaussagen. So seien etwa Produkte als „reich an Protein“ beworben worden, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß laut Nährwerttabelle nicht enthalten war.

Kritik: Lückenhafte Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Insekten

Das sei so nicht erlaubt. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale auch in diesem Punkt bessere Kennzeichnung und sieht auch die Lebensmittelüberwachung in der Pflicht, insektenhaltige Lebensmittel stärker zu kontrollieren und Kennzeichnungsmängel zu ahnden.

Teuer und oft ungesunde Zutaten

Wer sich ein insektenhaltiges Lebensmittel gönnen will, muss dafür tief in die Tasche greifen. Die im Marktcheck untersuchten Produkte kosteten durchschnittlich stolze 43 Euro pro 100 Gramm. Ein Heuschrecken-Snack schlug sogar mit 278 Euro pro 100 Gramm zu Buche.

Und das, obwohl in den neuartigen Lebensmitteln auch oft viel Ungesundes steckt. „Viele der im Rahmen des Marktchecks geprüften insektenhaltigen Lebensmittel sind in ihrem Nutzen in Frage zu stellen. Denn sie enthalten oft einen sehr geringen Insektenanteil, aber teils viele süßende Zutaten oder viel Salz“, so die Verbraucherschützer.

Weitere Informationen zum Thema „Insekten essen“ finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale Hamburg.

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