Versenden von Auszügen aus Märchen kann Androhung von Totschlag sein

Wer im Zuge einer Meinungsverschiedenheit Auszüge aus einem Märchen verschickt, in dem einer Figur mit dem Tod gedroht wird, kann sich wegen der Drohung mit einem Verbrechen strafbar machen.
Wer im Zuge einer Meinungsverschiedenheit Auszüge aus einem Märchen verschickt, in dem einer Figur mit dem Tod gedroht wird, kann sich wegen der Drohung mit einem Verbrechen strafbar machen.

Wer im Zuge einer Meinungsverschiedenheit Auszüge aus einem Märchen verschickt, in dem einer Figur mit dem Tod gedroht wird, kann sich strafbar machen - wegen der Drohung mit einem Verbrechen. In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, ging es um einen Mann, der einer Frau einen Auszug aus dem Grimm-Märchen "Die Gänsemagd" schickte, in dem der gewaltsame Tod der Magd geschildert wird. (Az.: 7 ORs 10/23).

Bildlich mit dem Märchen gesprochen habe der Mann die Frau vorsätzlich mit dem Tod bedroht, teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit.

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Ein Facharzt für forensische Psychiatrie und eine Mitarbeiterin der kassenärztlichen Vereinigung waren per Mail in Streit über die Regeln zur Nutzung eines Videodienstanbieters für Video-Sprechstunden geraden. Im Dezember 2021 schickte der Mann ihr eine Mail mit Auszügen aus der "Gänsemagd", in dem eine Magd als Strafe dafür, sich als falsche Braut ausgegeben zu haben, in einem mit Nägeln beschlagenen Fass zu Tode geschleift wird.

Das Amtsgericht hatte den Mann wegen der Drohung mit einem Verbrechen verwarnt und sich sich eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen vorbehalten. Diese Entscheidung bestätigten die Frankfurter Richter nun. Vor dem Hintergrund der vorherigen Kommunikation habe die Frau die Drohung ernst genommen. Sie habe ihren Arbeitgeber dazu veranlasst, ihr keine weiteren E-Mails mehr von dem Angeklagten weiterzuleiten.

ald/pw