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Video-Elfer von Mainz: Entscheidung korrekt, Regel schwachsinnig

Mainz 05 hat den Hamburger SV so gut wie in die Zweite Liga geschossen. Durch den 2:0-Sieg gegen den SC Freiburg hat der HSV vier Spieltage vor Saisonende acht Punkte Rückstand auf den Relegationsplatz. Der Dreier kam aber auf äußerst kuriose Weise zustande. Der Video-Elfmeter von Mainz war korrekt, basiert aber auf einer schwachsinnigen Regel.

Mainz schlug Freiburg am Montagabend mit 2:0
Mainz schlug Freiburg am Montagabend mit 2:0

Die 45. Minute im Montagsspiel zwischen Mainz 05 und dem SC Freiburg: Der Mainzer Brosinski will den Ball von der Grundlinie quer legen. Vom linken Arm von Freiburgs Kempf prallt der Ball zu SC-Torwart Schwolow, 17 Sekunden später ist Halbzeit.

Während die Freiburger in die Kabine gehen, protestieren die Mainzer Spieler und fordern Handelfmeter. Und sie bekommen ihn! Der Video-Schiedsrichter in Köln macht Schiedsrichter Winkmann auf die Szene aufmerksam, der vergewissert sich auf dem Bildschirm und entscheidet auf Elfmeter. Nach kurzen Diskussionen kommen die Freiburger zurück aufs Feld, de Blasis verwandelt den Strafstoß zur Mainzer Führung.

Der verrückteste Elfmeter der Bundesliga-Geschichte

Es lag ein klarer Regelverstoß, ein klares Handspiel vor. Insofern war das Eingreifen des Video-Schiedsrichters völlig korrekt und auch Winkmanns Entscheidung. Die Tatsache, dass die Freiburger aus den Katakomben geholt werden mussten und Trainer Christian Streich durch den Rückstand Halbzeitansprache und Taktik für die zweite Halbzeit ganz anders angehen musste, ist sicher unglücklich, aber alternativlos. Schließlich war es ein klarer Elfmeter und die Entscheidung auch den Regeln entsprechend.

Nach Schlusspfiff kein Eingreifen mehr möglich

Denn das DFB-Schiedsrichter-Gesetzbuch erlaubt es dem Schiedsrichter, in der Halbzeitpause eine Entscheidung zu korrigieren und entsprechend zu handeln. Doch hier fängt das Dilemma an. Denn nach Spielende wäre dies nicht möglich. Unter Regel 5 steht: “Wenn der Schiedsrichter (…) das Spiel beendet hat, darf er eine Entscheidung nicht ändern.”

Wird zur Halbzeit gepfiffen, darf und muss der Schiedsrichter etwaige Fehlentscheidungen korrigieren. Passiert das aber am Ende der zweiten Halbzeit, ist ihm genau das untersagt, weil das Spiel dann als beendet gilt und der Referee nach Regel 5 nicht mehr eingreifen darf.

Diese Regel ist ungerecht und unlogisch oder vereinfacht gesagt schwachsinnig. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass das Regelwerk des International Football Association Board (IFAB), der die Regeln für den Videobeweis konzipiert hat, eine Korrektur auch nach dem Schlusspfiff zulässt.

Unterschiedliche Regelauslegung bei DFB und IFAB

Winkmann erklärte nach dem Spiel, dass er laut aktuellen Anweisungen für Bundesliga-Schiedsrichter allerdings nicht befugt gewesen wäre, das auch nach Spielende zu tun. Hier klafft ein großer Unterschied zwischen DFB-Regelauslegung und IFAB-Regeln, der niemandem hilft, sondern für Verwirrung sorgt.

Das Gleiche gilt für die Position des Schiedsrichters. Befand sich Winkmann beim ersten Funkkontakt aus der Video-Zentrale in Köln nicht mehr auf dem Platz, hätte der Videobeweis gar nicht zum Einsatz kommen dürfen. Fernsehbilder zeigen, wie er mit dem Ball in der Hand Richtung Spielertunnel marschiert und dabei die Seitenauslinie überquert. Hat er den Hinweis noch auf dem Platz erhalten oder schon zu spät? Winkmanns Gestik deutet auf letzteres hin.

Der Videobeweis soll Gerechtigkeit schaffen. Das hat er – rein was die Entscheidung betrifft, auf Elfmeter zu entscheiden – in Mainz getan. Doch die Regel-Ungereimtheiten bzw. die unterschiedliche Auslegung der Regeln in den DFB- und den IFAB-Statuten machen es vor allem dem Schiedsrichter schwer. Und für Spieler, Trainer und Fans bleiben dann doch jedes Mal offene Fragen.